
Darf ich einen Grabstein selbst setzen?
Dürfen Angehörige einen Grabstein selbst setzen? Ein Leitfaden durch die Friedhofsgesetze in Deutschland und Europa
Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stehen Angehörige oft vor vielen organisatorischen Fragen. Eine davon lautet: Können wir aus Respekt, Verbundenheit oder einfach, um Kosten zu sparen, den Grabstein selbst setzen? Was nach einem einfachen Wunsch klingt, ist in vielen Ländern durch strenge Gesetze und Verordnungen geregelt.
In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und werfen einen Blick über die Grenzen hinaus in das europäische Ausland.
1. Die rechtliche Lage in Deutschland: Friedhofssatzungen sind entscheidend
In Deutschland gilt für Friedhöfe in der Regel das sogenannte Friedhofs- und Bestattungsrecht, das von den einzelnen Bundesländern und Kommunen bestimmt wird. Grundsätzlich ist die Antwort auf die Frage, ob man einen Grabstein selbst setzen darf, fast überall ein klares Nein.
Warum ist das so?
Die Errichtung von Grabmalen unterliegt der sogenannten Genehmigungspflicht. Bevor ein Grabstein gesetzt werden darf, muss die Friedhofsverwaltung den Entwurf genehmigen. Dies dient mehreren Zwecken:
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Sicherheit: Ein nicht fachgerecht gesetzter Grabstein kann umkippen und zur Gefahr für Friedhofsbesucher werden. Grabsteine müssen daher bestimmte Sicherheitsstandards (z. B. nach DIN EN 14995) erfüllen.
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Gestaltung und Ästhetik: Friedhofsverwaltungen achten darauf, dass die Grabsteine in das Gesamtbild des Friedhofs passen. Größe, Material und Form können in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt sein.
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Fachliche Ausführung: Nur ausgebildete Steinmetze und Steinbildhauer verfügen über das notwendige Wissen und die Werkzeuge, um einen Grabstein sicher und dauerhaft zu befestigen. Sie sind oft auch für die jährliche Sicherheitsüberprüfung der Grabsteine zuständig.
Fazit für Deutschland: In fast allen Fällen ist es notwendig, einen qualifizierten Steinmetz oder ein zugelassenes Fachunternehmen zu beauftragen. Diese kümmern sich nicht nur um das fachgerechte Setzen, sondern auch um die notwendigen Anträge bei der Friedhofsverwaltung.
2. Grabstein selbst setzen im europäischen Ausland: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es ähnliche Regelungen, auch wenn die Handhabung teils lockerer ist.
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Großbritannien: Hier gibt es mehr Spielraum. Grabmale werden von der Friedhofsverwaltung genehmigt, aber es ist durchaus üblich, dass Angehörige sich an der Gestaltung beteiligen. Die eigentliche Installation muss jedoch oft von einem zertifizierten Fachmann vorgenommen werden, um die Sicherheitsstandards (wie sie z.B. von der National Association of Memorial Masons, NAMM, festgelegt werden) zu gewährleisten.
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Frankreich: Die Regelungen sind ähnlich wie in Deutschland. Die Gemeinden und Friedhofsverwaltungen sind für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Grabsteine müssen von einem Fachmann gesetzt werden, der die Sicherheitsbestimmungen einhält. Selbstständige Arbeiten sind in der Regel nicht erlaubt.
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Polen: Die Vorschriften können je nach Region und Friedhofsträger (z. B. staatlich oder kirchlich) variieren. Oft ist es hier noch üblicher, dass Angehörige bei der Grabpflege und teilweise auch beim Aufstellen des Grabmals mithelfen. Dennoch muss das Setzen des Steins meist von einem lizenzierten Steinmetz durchgeführt werden, um Stabilität und Genehmigung zu garantieren.
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Skandinavien (z. B. Schweden, Norwegen): Auch hier dominiert die Genehmigungspflicht. Die Friedhofsverwaltung legt fest, welche Art von Grabmalen zulässig ist. Die eigentliche Installation wird in den meisten Fällen professionellen Steinmetzen überlassen, da die Wetterbedingungen hier spezielle Anforderungen an die Haltbarkeit der Fundamente stellen.
3. Fazit für Europa
In den meisten europäischen Ländern, besonders in Mitteleuropa, steht die Sicherheit an erster Stelle. Das professionelle Setzen von Grabsteinen durch einen Fachbetrieb ist die Regel, um Unfälle zu vermeiden und die Langlebigkeit der Grabmale zu gewährleisten. Die jeweiligen Friedhofsgesetze und -satzungen sind der entscheidende Leitfaden.
4. Was Angehörige dennoch tun können
Auch wenn das Aufstellen des Grabsteins den Profis überlassen werden muss, bedeutet das nicht, dass Angehörige machtlos sind. Im Gegenteil:
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Mitgestaltung: Arbeite eng mit dem Steinmetz zusammen, um den Entwurf zu entwerfen. Von der Auswahl der Gesteinsart bis zur Inschrift kannst du eigene Ideen einbringen, um ein persönliches und würdiges Grabmal zu schaffen.
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Grabpflege: Das Gießen der Blumen, das Säubern des Grabsteins und das Entfernen von Unkraut sind Handlungen, die nicht nur helfen, die Grabstätte zu pflegen, sondern auch eine Form der aktiven Trauerbewältigung darstellen können.
Die Entscheidung, die Grabsteinsetzung einem Fachmann zu überlassen, ist in den meisten Fällen eine Frage der Sicherheit und der Einhaltung rechtlicher Vorschriften. So kann garantiert werden, dass der Gedenkort für den Verstorbenen dauerhaft sicher und würdevoll ist.